Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Bahnordnung)


  1. Die Benutzung der Karts erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenerstazansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Betreiber der Kartbahn als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

  2. Bei der Benutzung der Karts besteht Helmpflicht (lange Haare unter dem Helm tragen, Schals o. ä. vor Fahrtbegin ablegen).

  3. Mindesalter für die uneingeschränkte Benutzung der Karts ist 14 Jahre. Die Betreiber sind berechtigt, Personalausweise zu kontrollieren. Unter 14 Jahren ist die Benutzung der Karts unter Umständen möglich. Dies ist jedoch abhängig von der Auslastung der Anlage sowie von der Fahrerfahrung . Unter 12 Jahren erfolgt generell kein Kartverleih.

  4. An alkoholisierte Besucher erfolgt keine Kartverleih. Der Betreiber und dessen Personal ist berechtigt, Besuchern ohne Angabe von Gründen die Benutzung der Kartbahn zu verweigern.

  5. Niemals auf der Strecke aus dem Kart aussteigen!

  6. Das Fahren auf der Strecke ist nur im Uhrzeigersinn erlaubt. Das Heraushalten bzw. Herausstrecken von Armen und Beinen ist untersagt.

  7. Bei Zusammenstößen und Drehernauf der Strecke, bei dem ein eigenes Weiterfahren nicht möglich ist, darf das Kart nicht verlassen werden (sitzen bleiben!) Abwarten bis Streckenposten kommt.

  8. Rücksichtsloses Fahrverhalten auf der Kartbahn führt somit zum sofortigen Ausschluß des jeweiligen Fahrers.

  9. In der Boxengasse Schrittgeschwindigkeit fahren.

  10. Niemals Teile am Kartberühren, welche heiß sind (Auspuff, Motor, Kupplung etc.).

  11. Das Durchfahren der Boxengasse während des Rennens ist untersagt. Aufenhalt in der Boxengasse nur bei Beginn und Ende (Ein- und Aussteigen).

  12. Wird ein Fahrer die schwarze Flagge gezeigt (mit seiner Kartnummer) so ist bei der nächsten Boxenanfahrt unverzüglich anzuhalten.

  13. Im übrigen ist den Weisungen des Personals, insbesondere den Flaggensignalen, strengstens Folge zu lesiten.

Die Betreiber

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